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FinanzierungDie meisten Kantone bieten für wenig Begüterte Stipendien und/oder Darlehen an. Während Stipendien nicht mehr zurückbezahlt werden müssen, sollen Darlehen nach Abschluss der Ausbildung innerhalb einer bestimmten Frist zurückerstattet werden. Auch müssen die Darlehen meist verzinst werden. Der Zinssatz ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich. So gibt es Kantone, wie etwa Aargau, die zinsfreie Darlehen geben, Basel Land dagegen verlangt hohe 5%. Im Schnitt bewegt sich der Zinssatz zur Zeit bei etwa 3%.Bezüglich Stipendien muss hier leider erwähnt werden, dass die Kantone bei der Weiterbildungen sehr zurückhaltend sind. Es gehen nur gerade 300 Millionen oder 1.5 Prozent aller Stipendiengelder in die Weiterbildung. Die Auswahlkriterien sind sehr streng. Es werden meist nur Umschulungen unterstützt, Lehrgänge an Fachhochschulen oder die Zweitwegmatura. Bezüglich Alterslimiten sind die Bestimmungen von Kanton zu Kanton unterschiedlich: Während man im Kanton Appenzell Innerrhoden bereits mit 30 Jahren keine Unterstützung mehr erhält, liegt die Limite in Zug bei 50 Jahren. Wer beim Staat mit seinem Antrag für ein Stipendium oder ein Darlehen abblitzt, hat noch Alternativen:
Hier finden Sie alle kantonalen Stipendienstellen. |
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